Gasdichteüberprüfung und Termine

Terminbuchung für externe Standort mit Terminwunsch:

Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme:

https://www.gasdichtepruefung.at/startseite-2/das-unternehmen-der-weg-zu-uns/kontakt/

 

Terminbuchung zur Gasdichteprüfung für Ihren Wohnwagen oder Ihr Wohnmobil:

Da wir immer wieder bestrebt sind, all unsere Kunden, egal ob jung oder jung geblieben, mit dem richtigen Termin oder der richtigen Terminfindung glücklich zu machen, haben wir aufgrund des Feedbacks unserer Kunden und Kundinnen davon Abstand genommen, einen Online-Kalender anzubieten.

Wir freuen uns daher über die persönliche Anfrage per Mail (info@gasdichteprüfung.at) oder gerne per Anruf (0660/3740009), um all unsere Kunden und Kundinnen auch optimal betreuen und mit einem passenden Termin versorgen zu können. 

Weiters finden Sie all unsere Termine (nach noch möglicher Verfügbarkeit) für das laufende Jahr hier bzw. direkt an der Einfahrt des Abstellplatzes am Neurisshof: 

Samstag, den 23/03/2024 (Beginn der Osterferien)

Samstag, den 18/05/2024 (Beginn der Pfingstferien)

Sonntag, den 01/09/2024 (Ende der Sommerferien)

 

 

Der Kostenpunkt der gewünschten Gasdichteprüfung im Einzelnen im Überblick:

https://www.gasdichtepruefung.at/startseite-2/ueberpruefungskosten-auf-einen-blick/

 

Die gesetzlichen Grundlagen der Gasdichteüberprüfung:

ÖVE/ÖNORM EN 1949

Seit 2002 gibt es die EN 1949, eine Europäische Norm, welche die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen festlegt. Sie wurde daraufhin von den EU-Staaten in nationales Recht umgewandelt und gilt seit 2006 auch in Österreich.

Prüfrichtlinie G 107 und G 607

Im Dezember 2006 wurde von der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) in Zusammenarbeit mit der Flüssiggaswirtschaft und dem Verband der Österreichischen Caravanhändler sowie im Zusammenwirken von Landesregierung und Ministerium eine entsprechende Prüfrichtlinie (G 107) zur Umsetzung dieser neuen Bestimmungen erlassen. Diese Prüfrichtlinie G 107 und G 607 regelt den Betrieb, die Wartung und die Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen mit einem Betriebsdruck bis maximal 50 mbar.
Diese Normierung gilt seit 2006 ebenfalls wie die ÖVE/ÖNORM EN1949 als verbindliches Recht. 

Die wesentlichen Inhalte einer Gasdichteüberprüfung:

 
  • Die Gasanlage wird auf Richtigkeit und Vollständigkeit des Erstbefundes überprüft.
  • Der Flaschenaufstellraum wird auf Kennzeichnung (Betriebsdruck), Flaschenaufstellung (Halterung), Be- und Entlüftung (keine Zündquelle) kontrolliert.
  • Der Druckregler wird auf Funktion geprüft (nicht älter als 10 Jahre).
  • Die Rohrleitungen werden auf Befestigung und Zustand (Korrosion) geprüft.
  • Die Schlauchleitungen werden auf Zustand geprüft (nicht älter als 10 Jahre).
  • Bei allen Gasgeräten wird die Abgasführung auf Anschluss, Festigkeit und freien Querschnitt auf der gesamten Länge geprüft.
  • Die Absperrhähne im Wohnwagen/Wohnmobil werden geöffnet.
  • Die Anlage wird mit einem Prüfgerät (z. B. Handpumpe) auf 150 mbar aufgepumpt.
  • Der Druck muss nach einer Wartezeit von 5 Minuten für den Temperaturausgleich anschließend 10 Minuten unverändert halten.
  • Die Verbrennungsluftzuführung wird auf freie Querschnitte kontrolliert (Warnhinweise).
  • Alle Gasgeräte (Kühlschrank, Kocher, Heizung, Boiler) werden einer Brenn- und Funktionsprüfung unterzogen (inklusive Kontrolle der Zündsicherung).
  • Sollte ein Flüssiggastank im Fahrzeug eingebaut sein, so ist dieser auf Befestigung, Korrosion und auf Dichtheit der Anschlüsse zu prüfen.
  • Ein Prüfbuch muss vorhanden sein, ansonst handelt es sich um eine neuerliche Erstprüfung und es ist ein neuerliches Prüfbuch auszustellen.
 

Wenn alle Punkte in Ordnung sind, wird ein Prüfbefund ausgestellt und eine Prüfplakette angebracht.

 
Diese Überprüfung hat einen rechtlichen Geltungsbereich von maximal 2 Jahren und ist nach dessen Ablauf, neuerlich durch den Fahrzeughalter zu beauftragen.